So liest du die Kündigungsfrist in deinem Vertrag
Eine Kündigungsfrist sagt dir, wie lange vor dem Vertragsende deine Kündigung beim Anbieter angekommen sein muss. Steht im Vertrag „drei Monate zum Ende der Laufzeit“ und die Mindestlaufzeit endet am 31. März, muss deine Kündigung spätestens am 31. Dezember davor beim Anbieter sein.
Wichtig ist dabei nicht, wann du sie abschickst, sondern wann sie ankommt. Plane deshalb ein paar Tage Puffer ein – besonders bei Briefpost und rund um Feiertage.
Drei Angaben brauchst du fast immer: das Ende der Mindestlaufzeit, was danach passiert (Verlängerung) und die Frist selbst. Du findest sie in der Auftragsbestätigung, in den AGB oder im Kundenkonto des Anbieters.
Mindestlaufzeit, Verlängerung, Frist – was ist was?
Die Mindestlaufzeit ist die Zeit, in der du nicht ordentlich kündigen kannst, zum Beispiel 12 oder 24 Monate. Danach entscheidet die Verlängerungsregel: Manche Verträge enden von selbst, viele verlängern sich automatisch – entweder um feste Monate oder auf unbestimmte Zeit.
Verlängert sich ein Vertrag auf unbestimmte Zeit, kannst du ihn in der Regel jederzeit mit der vereinbarten Frist kündigen. Verlängert er sich um feste Monate, gibt es wieder ein festes Vertragsende – und die Frist rechnet sich von diesem Ende zurück.
Beispiel: Fitnessstudio, Mindestlaufzeit bis 31.03.2027, danach monatlich kündbar mit einem Monat Frist. Kündigst du bis 28.02.2027, endet der Vertrag am 31.03.2027. Kündigst du später, endet er einen Monat nach Zugang deiner Kündigung.
Was in Deutschland gilt
Für viele Verbraucherverträge über regelmäßige Leistungen, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: Verlängern sie sich stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit – und du kannst danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Versicherungen.
Für Handy- und Internetverträge gilt: Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, danach sind sie monatlich kündbar (§ 56 TKG). Bei Versicherungen gelten eigene Regeln aus dem Versicherungsvertragsgesetz, etwa § 11 VVG.
Hast du einen Vertrag online abgeschlossen, muss der Anbieter dir auf seiner Website auch eine Kündigung per Kündigungsbutton ermöglichen (§ 312k BGB).
In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln. Der Rechner nimmt deshalb nichts an, sondern rechnet mit den Angaben aus deinem Vertrag.
Typische Stolperfallen
Frist verpasst: Dann verlängert sich der Vertrag meist nach der Verlängerungsregel. Der Rechner zeigt dir in diesem Fall den nächsten möglichen Termin.
Falsches Enddatum: Viele Laufzeiten beginnen mit der Freischaltung oder Lieferung, nicht mit der Unterschrift. Im Zweifel hilft ein Blick ins Kundenkonto oder eine kurze Nachfrage beim Anbieter.
Kein Nachweis: Heb die Bestätigung des Anbieters oder einen Sendebeleg auf. Bleibt eine Bestätigung aus, frag nach.
Wochenende und Feiertage: Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bei einer Kündigung in der Regel nicht. Plane so, dass die Kündigung einige Werktage vorher ankommt.
Nach der Rechnung: kündigen oder bewusst behalten
Nicht jeder Vertrag muss weg. Oft reicht es, einmal im Jahr bewusst zu entscheiden. Wenn du kündigen willst, hilft dir unser kostenloses Kündigungsschreiben. Wenn du behalten willst, kannst du dir den nächsten Termin notieren – oder ihn in Wealthbliss speichern und dich mit Plus rechtzeitig erinnern lassen.